WINTERDIENST IM BEZIRK BADEN, NIEDERÖSTERREICH

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, die Gehwege, die zu Ihrem Grundstück gehören, im Winter zu räumen oder bei Glatteis zu streuen. Diese Regelung gilt zwischen 06.00 und 22.00 Uhr.  Wir übernehmen diese und alle anderen Tätigkeiten des Winterdiensts zuverlässig für Sie – den ganzen Winter über.

Ihr Partner für winterliche Schneeräumung

Mit der Reinigung des Gehsteigs enden die Pflichten von Hausbesitzern jedoch nicht:

Ist kein Gehweg vorhanden, so muss der Straßenrand in einer Breite von 1,5 Metern von Eis und Schnee befreit werden.

Schneewächten oder Eisbildungen müssen zum Schutz von Passanten von Dächern entfernt werden.

Die Firma Gebäudereinigung Veit KG erledigt im Bezirk Baden in Niederösterreich nicht nur diese Arbeiten für Sie, wir übernehmen auch die Haftung im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Winterräumung nach Ihren Wünschen

Welche Tätigkeiten wir für Sie ausführen sollen, das besprechen wir im Zuge eines unverbindlichen Beratungstermins.

 

Rufen Sie uns an, wir kommen im Bezirk Baden gerne zu Ihnen und informieren Sie persönlich.